Die Optionen, die Privatleute jetzt haben, heißen Päckchen/Paket International.
Die Option für Gewerbetreibende nennt sich Warenpost International.
Also im Grunde reicht egal welches Geweerbe, für das man eine Erklärung hätte, warum hierbei mal Auslandsversand anfällt. Etwas, wo man Muster verschicken würde (natürlich müssten dort potentielle Kunden sitzen), wo man Artikel zurückschickt an einen ursprünglichen Absender, nachdem man sie repariert oder modifiziert hätte oder einfach sowas wie Dienstleistungen, z.B. für Privatleute und Unternehmen. Dann wäre die Dienstleistung der Versand an sich.
Es könnte sicher nicht schaden, auch eine Erklärung fürs Finanzamt parat zu haben, wenn die mal fragen sollten, warum gewerbliche Sendungen rausgingen, wenn damit einhergehend keine Gewinne in den Büchern auftauchen. Denn ganz ausschließen lässt sich eine kommunikative Verbindung zwischen Post und FA nicht.
Gekennzeichnet sein muss es nicht besonders, es muss einfach die entsprechende Marke drauf, die man sich per Onlinefrankierung mit Kundenlogin herunterladen kann. Nach Nicht-EU muss wie gehabt auch ein Zollaufkleber drauf. Je nach gewählter Erklärung der Tätigkeit könnte man sogar als "gift" verschicken, nämlich wenn es sich um Versanddienstleistung für einen Privaten handelt. Wahrscheinlich sollte in dem Fall alibimäßig ein kleiner Betrag abgerechnet werden, der anschließend beim Gewerblichen in den Büchern auftaucht und je nachdem, ob die jährliche Steuerfreigrenze erreicht ist oder nicht, noch versteuert werden müsste.
Jetzt, wo ichs bedenke, kann je nach Größenordnung des ganzen auch Umsatzsteuer anfallen für den durchlaufenden Posten des eigentlichen Portobetrags.
Im Regelfall und vor allem in die USA ist das aber egal, die Sache mit "gift"ist ohnehin vor allem für Kanada, Mexiko etc. relevant. Leute in den USA zahlen gemeinhin keinen Zoll bei der Einfuhr und wollen ohnehin für volle Versandversicherung lieber den vollen Warenbetrag aufs Papier geschrieben haben.
Die Option für Gewerbetreibende nennt sich Warenpost International.
Also im Grunde reicht egal welches Geweerbe, für das man eine Erklärung hätte, warum hierbei mal Auslandsversand anfällt. Etwas, wo man Muster verschicken würde (natürlich müssten dort potentielle Kunden sitzen), wo man Artikel zurückschickt an einen ursprünglichen Absender, nachdem man sie repariert oder modifiziert hätte oder einfach sowas wie Dienstleistungen, z.B. für Privatleute und Unternehmen. Dann wäre die Dienstleistung der Versand an sich.
Es könnte sicher nicht schaden, auch eine Erklärung fürs Finanzamt parat zu haben, wenn die mal fragen sollten, warum gewerbliche Sendungen rausgingen, wenn damit einhergehend keine Gewinne in den Büchern auftauchen. Denn ganz ausschließen lässt sich eine kommunikative Verbindung zwischen Post und FA nicht.
Gekennzeichnet sein muss es nicht besonders, es muss einfach die entsprechende Marke drauf, die man sich per Onlinefrankierung mit Kundenlogin herunterladen kann. Nach Nicht-EU muss wie gehabt auch ein Zollaufkleber drauf. Je nach gewählter Erklärung der Tätigkeit könnte man sogar als "gift" verschicken, nämlich wenn es sich um Versanddienstleistung für einen Privaten handelt. Wahrscheinlich sollte in dem Fall alibimäßig ein kleiner Betrag abgerechnet werden, der anschließend beim Gewerblichen in den Büchern auftaucht und je nachdem, ob die jährliche Steuerfreigrenze erreicht ist oder nicht, noch versteuert werden müsste.
Jetzt, wo ichs bedenke, kann je nach Größenordnung des ganzen auch Umsatzsteuer anfallen für den durchlaufenden Posten des eigentlichen Portobetrags.
Im Regelfall und vor allem in die USA ist das aber egal, die Sache mit "gift"ist ohnehin vor allem für Kanada, Mexiko etc. relevant. Leute in den USA zahlen gemeinhin keinen Zoll bei der Einfuhr und wollen ohnehin für volle Versandversicherung lieber den vollen Warenbetrag aufs Papier geschrieben haben.